Skandal! Caritas verweigert einheitlichen Pflegetarifvertrag! SPD AfA fordert Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts!
Der christliche Wohlfahrtsverband (CARITAS) lehnt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags für die Altenpflege ab. Torsten Falke, Sprecher der Augsburger SPD AfA hält dies für einen Skandal: „Damit ist heute die große Chance vertan worden, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten.“ Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen Pflegekräfte unter extremsten Bedingungen nicht zuletzt ihre eigene Gesundheit und die ihrer Familien riskieren, sei das ein schlechtes Signal für all diejenigen, die man im Beruf halten will und künftig für diesen Beruf begeistern möchte, sagt Falke.
Die Wertschätzung der Arbeitsleistung und Belastung der Beschäftigten in den Berufen spiegelt sich auch in einer fairen und gerechten Bezahlung wieder. Mit dem Ergebnis der Verhandlungen von Verdi und dem Arbeitergeberverband wurde jetzt dafür eine Grundlage geschafft. Schon aus den Christlichen Werten darf sich die katholische Kirche sich nicht gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung stellen, sagt Franz Nerb der Mitglied der SPD AfA ist.
Die Gewerkschaft Ver.di hatte sich unlängst mit dem Arbeitgeberverbänden in der Pflegebranche auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas.
Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann.
Das Verhalten dieses katholischen Wohlfahrtsverbandes zeigt nach Ansicht des SPD Sprechers Falke, wie janusköpfig sich die katholische Kirche verhält. Auf der einen Seite wird an das zusammenhalten der gesellschaftlichen Kräfte appelliert, auf der anderen Seite werden kommerzielle Interessen des Wirtschaftsbetriebs Caritas vertreten! Dieses skandalöse Verhalten von Kirchenvertretern, die für sich herausnehmen ein eigenes Kirchenrecht zu gestalten ist skandalös und muss Folgen haben! Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Mitarbeitende der Kirchen einem eigenen Arbeitsrecht unterliegen als Beschäftigte der freien Wirtschaft! Kirchenrecht darf nicht weiterhin als Faustrecht von Bischöfen verwendet werden!
Pressemitteilung der AfA Augsburg Land vom 27.02.2021