Datum:
Juli 2014
Antrag:
Die Stadt stellt auf dem städtischen Friedhof ein „Gräberfeld für Kinder, die gestorben sind auf dem Weg ins Leben“ („Sternenkinder“) bereit, auf dem Föten unter 500 Gramm von ihren Eltern beerdigt werden können.
Begründung:
Seit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes im Januar 2009 besteht die Möglichkeit, totgeborene Kinder unter 500 Gramm – sogenannte „Sternenkinder“ als Person anerkennen zu lassen, ihnen einen Namen zu geben und sie bestatten zu lassen. Für Eltern, deren Ungeborenes im Mutterleib gestorben ist, ist dies eine Erleichterung für den Prozess des Trauerns. Sie können ihrem Totgeborenen einen Namen geben und es würdevoll in einem Sternenkindergrab orts- und zeitnah beisetzen.