Datum:
11. November 2014
Antrag:
Die Stadt Königsbrunn wechselt bei der Neuveranlagung von Grundstücken im Rahmen von neu zu beschließenden Beitragssatzungen zu den Satzungen für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Königsbrunn und für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Königsbrunn (BS-WAS und BS-EWS) den Maßstab für die Bemessung der zu entrichtenden Beiträge.
In den, für künftige Bebauungen noch zu beschließenden, neuen Beitragssatzungen findet für die Veranlagung von Gebäuden künftig das Maß der tatsächlichen baulichen Nutzung Anwendung. Alle bereits bebauten, aber noch nicht veranlagten Grundstücke werden nach einer noch zu beschließenden Beitragssatzung mit dem bisherigen Maßstab der zulässigen Bebauung veranlagt.
Begründung:
Durch die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verworfenen BS-WAS und BS-EWS kann die Stadt derzeit keine Beiträge für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen der Stadt erheben. Sicher sind allen noch die Konflikte um die einschlägigen Satzungen im Gedächtnis.
Bereits in der vergangenen Ratsperiode ist die SPD-Fraktion zu der Überzeugung gelangt und hat diese auch kundgetan, dass ein Maßstabswechsel nötig ist, da der Maßstab der zulässigen Bebauung in der heutigen Situation der Stadt Königsbrunn nicht mehr zielführend ist, sondern vielmehr geeignet ist, eine Nachverdichtung von Wohngebieten und damit die Weiterentwicklung ganzer Stadtteile zu unterbinden.
Dies ist dem Umstand geschuldet, dass in dem Moment, in dem die Zulässigkeit der baulichen Nutzung innerhalb eines Bebauungsplans erhöht wird, für die betroffenen Grundstückseigner bereits der Tatbestand eines erhöhten Beitrags für die o.g. Einrichtungen erfüllt ist, unabhängig davon, ob sie ihre Grundstücke auch in höherem Maße nutzen. In der Konsequenz kann kein Eigner endgültig Rechtssicherheit erlangen, sondern sein Kostenrisiko bleibt immer abhängig von Entscheidungen, die er nicht selbst trifft. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen und brauchen jedoch Gewissheit, ob sie Ihren Grundbeitrag abschließend geleistet haben oder nicht. Wenn nach Jahren oder gar Jahrzehnten durch eine Änderung der Zulässigkeit der Bebauung, die vielleicht von vielen Eignern gar nicht gewünscht ist, Nachforderungen gestellt werden, so verstehen das viele Menschen nicht und sie können zum Teil auch die Mittel hierfür nicht oder nur schwerlich aufbringen. Dass diese Menschen sich dann in den Widerstand gegen die, die Nachforderung auslösende, Nachverdichtung begeben ist nachvollziehbar, für Königsbrunn jedoch – wenn es weiter wachsen will – im Ergebnis alles andere als gut.
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass diese Situation schnellstens bereinigt und tatsächliche Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Der Beitragsmaßstab der tatsächlichen Bebauung ist geeignet, diese Rechtssicherheit zu schaffen, denn jeder Eigner weiß dann, dass er erst bei einer baulichen Erweiterung die Erweiterungsflächen neu veranlagen werden, andernfalls keine weiteren Grundbeiträge zu bezahlen sind. Kurzum, die Menschen wissen dann, woran sie sind.
Die SPD möchte dass Königsbrunn wächst und sich weiterentwickeln kann, ohne die Fußfesseln von im Ergebnis kontraproduktiven Beitragssatzungen. Wir fordern die Fraktionen des Rates auf, sich dieser entwicklungsfreundlichen Haltung anzuschließen.