Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Umsetzung der Beitragssatzungen zur Wasserabgabe- bzw. Entwässerungssatzung

Veröffentlicht am 08. Mai 2012

2011_Stadtratsfraktion_SPDAnfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Umsetzung der Beitragssatzungen zur Wasserabgabe- bzw. Entwässerungssatzung vom 24. April.2012:

Aufgrund aktueller Entwicklungen im Bereich der Satzungen bittet die
SPD-Stadtratsfraktion um Klärung folgender Punkte:

1. Liegt bereits eine endgültige Zahl der betroffenen Grundstücke vor?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Wir bitten um zeitnahe Ermittlung und Vorlage im Stadtrat.

2. Liegen inzwischen genauere Erkenntnisse bezüglich der erwartbaren Bandbreite und Verteilung der Beiträge vor?

3. Inwiefern findet die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2011 von allen Fraktionen gewünschte Großzügigkeit bei der Umsetzung der Satzungen von der Verwaltung Anwendung?

4. Nach welchen Maßstäben berechnet die Verwaltung in den Fällen, in denen keine Geschossflächenzahl festgelegt ist, die dem Beitrag zugrundeliegende GFZ?

5. Ist es korrekt, dass entsprechend § 3a BS-WAS bzw. BS-EWS alle nach dem 15. Januar 1965 bereits beschiedenen Grundstücke mit keiner
Nachforderung rechnen müssen?

6. Vor einer erneuten Behandlung der Thematik im Stadtrat, bitten wir um Versendung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an alle
Mitglieder des Stadtrats. Textstellen, die nach Einschätzung der Verwaltung für Laien nur schwer verständlich sind, bitten wir erklärend zu kommentieren.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Kubsch, Stadtrat und Referent für Umweltschutz
Wolfgang Peitzsch, Fraktionsvorsitzender

 

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